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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 31.12.1992

18 a W 30/92

Normen:
ZVG § 37 Nr. 1, § 38, § 43 Abs. 1, § 83 Nr. 7, § 100 Abs. 3

Fundstellen:
BB 1993, 2480
DRsp IV(436)105a
KTS 1993, 630
MDR 1993, 472
OLGZ 1993, 346
Rpfleger 1993, 256

»Der Zuschlagsbeschluß des AG durfte nach § 83 Nr. 7 ZVG nicht ergehen, weil die Terminsbekanntmachung in der tatsächlich erfolgten Weise gegen § 37 ZVG verstieß und wegen dieser fehlerhaften Bekanntmachung [unrichtige [...]
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