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OLG Hamm - Entscheidung vom 09.10.1992

9 U 51/92

Normen:
BGB § 249 § 254 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp I(123)370b
ZfS 1993, 10

»Bei der Prüfung der Erforderlichkeit ist der Geschädigte im Rahmen des Zumutbaren gehalten, einen wirtschaftlichen Weg zu wählen und damit dem Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 BGB Rechnung zu tragen. Dies gilt [...]
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