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OLG Hamm - Entscheidung vom 30.11.1992

2 Ws 356/92

Normen:
BtMG § 35
StGB § 56f Abs. 2

Die neue Straftat, die Anlaß zum Widerruf ist, hat der Verurteilte nicht ab Mitte 1990, sondern ab Mitte 1991 begangen; insoweit enthält das Urteil des Schöffengerichts Dortmund vom 5. Juni 1992 einen offensichtlichen [...]
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