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OLG Hamm - Entscheidung vom 28.07.1992

19 U 193/92

Normen:
VerbrKrG § 1 Abs. 1, Abs. 2 § 2 Nr. 3 § 3

Fundstellen:
DB 1992, 2234
DRsp I(130)351a-b
EWiR § 2 VerbrKrG 1/92, 1031
NJW 1992, 3179
ZIP 1992, 1224

a. »Gem. § 1 Abs. 1 VerbrKrG muß der Kreditnehmer stets eine natürliche Person sein, die für private Zwecke einen Kredit aufnimmt. Kredite für gewerbliche und freiberufliche Zwecke sind grundsätzlich ausgenommen, so [...]
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