Zu Ziff. 1: Diese Rechtsprechung richtet sich ausdrücklich entgegen BayObLG und OLG Karlsruhe; zu Ziff. 3 : vgl. entgegenstehenden Beschluß des BayObLG vom 26.11.1992, Az. 3Z AR 135/92, FamRZ 1993, 448 = Rpfleger 1993, [...]
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