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OLG Hamburg - Entscheidung vom 19.08.1992

6 W 49/92

Normen:
ZPO § 885

Fundstellen:
DRsp IV(427)88Nr.3a
JuS 1993, 599
MDR 1993, 274
NJW 1992, 3308
WuM 1992, 548

Die sofortige Beschwerde der Gläubiger gegen den Beschluß des Landgerichts vom 17. Juni 1992 ist zulässig (§§ 793 , 568 ZPO ) und begründet. Die Gläubiger sind als Vertreter der Vermieter befugt, aus dem gegen den [...]
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