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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 06.11.1992

2 U 19/92

Normen:
BGB § 254 Abs. 1 § 284 § 823 Abs. 1 § 843 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)
ZPO § 92 § 511a § 522 § 519b

Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 1993, 74
OLGReport-Frankfurt 1993, 74

Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die Berufung der Beklagten zu 2) ist als unzulässig zu verwerfen (§ 519 b Abs. 1 ZPO ), da der Beschwerdewert (§ 511 a ZPO ) nicht erreicht [...]
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