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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 25.11.1992

19 U 229/91

Normen:
BGB § 651f Abs. 2, § 651h Abs. 2
Warschauer Abkommen

Fundstellen:
DRsp I(138)672d
NJW-RR 1993, 1147

»Art. 24 Abs. 1 des WarschAbk. besagt, daß ein Anspruch auf Schadensersatz gegen Fluggesellschaften, auf welchem Rechtsgrund er auch beruht, nur unter den Voraussetzungen und Beschränkungen geltend gemacht werden kann, [...]
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