»Nach Art 1 § 5 Nr. 3 RBeratG stehen die Vorschriften des RBeratG (Erlaubniszwang) dem nicht entgegen, daß u.a. Hausverwalter die mit der Verwaltung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Rechtsangelegenheiten [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!