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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 29.09.1992

6 W 102/92

Normen:
RBeratG Art. 1 § 5 Nr. 3
UWG § 1

Fundstellen:
DRsp IV(485)268d
NJW-RR 1993, 335
WM 1992, 700

»Nach Art 1 § 5 Nr. 3 RBeratG stehen die Vorschriften des RBeratG (Erlaubniszwang) dem nicht entgegen, daß u.a. Hausverwalter die mit der Verwaltung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Rechtsangelegenheiten [...]
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