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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 06.01.1992

2 Ss 393/91

Normen:
StGB § 185, § 193

Fundstellen:
DRsp III(323)166b-c
NStZ 1992, 283
StV 1992, 279

b-c. »Dem Angekl. [Verfasser eines Leserbriefs] der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB zur Seite steht. Dieser Rechtfertigungsgrund gilt auch für Fälle, in denen ein negatives [...]
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