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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 05.06.1992

22 U 251/91

Normen:
BGB § 631, § 632
HOAI § 19 Abs. 1

Fundstellen:
BauR 1993, 108
DRsp I(138)645b-c
NJW-RR 1992, 1172
OLGReport-Düsseldorf 1993, 84

b. »Die Bekl. haben [den Kl.] zumindest durch schlüssiges Verhalten beauftragt. Sie haben seine Dienste für architektenübliche Leistungen in Anspruch genommen. Selbst wenn sie diese Inanspruchnahme als »unverbindlich« [...]
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