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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 29.10.1992

1 Ws 987/92

Normen:
StPO § 121 Abs.1

»Der Angekl. befindet sich seit dem 29.4.1992, also über sechs Monate, in Untersuchungshaft. Die Sache ist deshalb gemäß § 122 Abs. 1 StPO dem OLG zur Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft vorgelegt [...]
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