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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 14.05.1992

18 U 259/91

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
DRsp I(145)393c
MDR 1993, 220
NJW 1993, 1869
NVwZ-RR 1992, 608
NZV 1993, 152
VersR 1992, 1149

c. »Der Verbindungsweg stellt keine öffentl. Straße ... dar, die dem öffentl. Verkehr gewidmet ist. Denn nur dann würde die bekl. Gemeinde als Träger der Straßenbaulast ... für die Erhaltung der Verkehrssicherheit in [...]
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