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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 04.12.1992

21 U 154/92

Normen:
BGB §§ 633 634
KO § 17
VOB/B § 12 Nr. 5 § 13 Nr. 5

Fundstellen:
BauR 1993, 507
DRsp I(138)686I.5.c.
KTS 1994, 73
NJW-RR 1993, 1110
OLGR-Düsseldorf 1993, 164

Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist nicht allein deshalb entbehrlich, weil der Auftragnehmer in Konkurs gefallen ist. Dem Konkursverwalter steht grundsätzlich die Entscheidung darüber zu, ob er die [...]
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