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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 23.04.1992

1 Ws 338/92

Normen:
StPO § 33 a

Fundstellen:
DRsp IV(448)165Nr.3
MDR 1992, 789
NStZ 1992, 453
VRS 83, 271
wistra 1992, 317

»Durch rechtskräftiges Urteil vom 22.4.1987 hat das AG München gegen den Verurteilten wegen Betruges in zwei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verhängt und die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung [...]
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