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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 14.07.1992

20 U 96/92

Normen:
BRAO § 43
GG Art. 12 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp IV(485)270b
EWiR Art. 12 GG 3/92, 1199
JuS 1993, 344
NJW 1992, 2833

»Der erk. Senat ist der Auffassung, daß Rechtsanwälten nach der derzeitigen Rechtslage Hinweise auf Tätigkeitsschwerpunkte in einer ansonsten erlaubten Werbung [z.B. in Anzeigen zur Kanzleiverlegung, im Briefkopf oder [...]
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