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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 15.06.1992

1 Ws 484/92

Normen:
StPO § 119 Abs. 3

Fundstellen:
NStE Nr. 17 zu § 119 StPO
OLGSt (n. F.) StPO § 119 Nr. 17
StV 1992, 477

»Der Angekl. befindet sich nach noch nicht rechtskräftiger Verurteilung wegen Beischlafs mit einer Verwandten in Untersuchungshaft. Er hat beantragt, ihm die Benutzung eines Game-Boys, d.h. eines tragbaren [...]
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