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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 10.01.1992

6 UF 90/91

Normen:
BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2 § 1610

Fundstellen:
DRsp I(167)403d-e
FamRZ 1992, 981
NJW-RR 1992, 1029
OLGR-Düsseldorf 1992, 326

Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat das OLG den angemessenen Bedarf der Kl. bei einem Einkommen der Elternteile jeweils über etwa 12.000 DM netto im Monat auf 1.400 DM zuzüglich Krankenkassenbeitrag beziffert. [...]
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