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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 25.06.1992

10 U 6/92

Normen:
BGB § 426

Fundstellen:
DRsp I(128)200c
FamRZ 1993, 70
NJW-RR 1992, 1476
NWB 1993, F. 1, 20
OLGReport-Düsseldorf 1993, 41

»Die Parteien haften aufgrund ihrer gemeinsamen Steuererklärung für die Steuerschulden 1988 als Gesamtschuldner. Anknüpfungspunkt für den Umfang der [damit aus § 426 Abs. 1 BGB folgenden] Ausgleichspflicht muß der [...]
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