Hinweise: Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 04.05.1993 - 1 ABR 57/92 = DRsp-ROM Nr. 2000/1244 -. Vorinstanz: ArbG Frankfurt/Main, vom 22.05.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 9 BV 29/90 LAGE § 105i GewO [...]
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