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EuGH - Entscheidung vom 12.06.1992

Rs C-272/91 R

Normen:
Verfahrensordnung Art. 87

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 Die italienische Regierung hat mit Schreiben vom 23. März 1992 gemäß Artikel 87 der Verfahrensordnung an den Präsidenten des Gerichtshofes den Antrag gerichtet, den Beschluß vom 31. Januar 1992 zu überprüfen, mit dem [...]
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