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BayObLG - Entscheidung vom 26.11.1992

3Z BR 114/92

Normen:
BGB § 1835, § 1836

Fundstellen:
FamRZ 1993, 849

I. 1. Für den Betroffenen war unter dem 30.3.1990 Pflegschaft angeordnet worden. Sie umfaßte folgende Wirkungskreise: a) Vertretung des Pfleglings in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, b) Vertretung des Pfleglings [...]
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