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BayObLG - Entscheidung vom 10.12.1992

3Z BR 130/92

Normen:
GmbHG § 52
BetrVG 1952 §§ 77, 77a

Fundstellen:
AG 1993, 177
BayObLGZ 1992 Nr. 80
BayObLGZ 1992, 367
GmbHR 1993, 165
NJW 1993, 1804
NZA 1993, 518
WM 1993, 550
ZIP 1993, 263

I. 1. Bei der ... GmbH besteht ein nach § 77 Abs. 1 BetrVG 1952 gebildeter Aufsichtsrat, da bei dieser Gesellschaft jedenfalls bis zum 14.8.1990 mehr als 500 Arbeitnehmer dauerhaft beschäftigt waren. Am 14.8.1990 [...]
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