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BayObLG - Entscheidung vom 19.03.1992

BReg 1 Z 56/91

Normen:
BGB § 116 S. 2 § 133, Vor §§ 1922 ff. § § 1942 ff.
DDR: RAG § 25 Abs. 2
EGBGB Art. 3 Abs. 1 S. 1 Art. 25 Abs. 1 Art. 235 § 1 Art. 236 § 1
EinigungsV § 19

Fundstellen:
BayObLGZ 1992, 64
DRsp I(170)79b
DtZ 1992, 284
FamRZ 1992, 1106
MDR 1992, 784

Die am 1.9.1974 im Landkreis Forchheim verstorbene Erblasserin hinterließ Grundbesitz auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Sie war verwitwet und hatte vier Kinder. Die beiden älteren Söhne [...]
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