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BayObLG - Entscheidung vom 24.01.1992

3 ObOWi 126/91

Normen:
StVZO § 57a
Wiener Übereinkommen

Fundstellen:
NZV 1992, 376
VRS 83, 65

I. Am 5.8.1991 verhängte das Amtsgericht Lindau (Bodensee) gegen den Betroffenen wegen zwei sachlich zusammentreffender vorsätzlicher Ordnungswidrigkeiten des nicht ordnungsgemäßen Betriebs des Fahrtschreibers [...]
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