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BayObLG - Entscheidung vom 25.02.1992

1 ObOWi 31/92

Normen:
StPO § 464 Abs. 3

Fundstellen:
VRS 83, 200

I. Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt München hat gegen den Betroffenen mit Bußgeldbescheid vom 14.1.1991 wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine Geldbuße von 300 DM festgesetzt; wegen [...]
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