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BayObLG - Entscheidung vom 19.03.1992

3Z BR 15/92

Normen:
AktG § 23 Abs. 3, § 42, § 281
HGB § 13

Fundstellen:
AG 1992, 455
BayObLG 1992 Nr. 15
BayObLGZ 1992, 59
GmbHR 1992, 619

I. Im Handelsregister ist die Firma ... mit dem Sitz in ... eingetragen. Das Unternehmen hat in ... eine Zweigniederlassung, die als '...' firmiert. Mit Schriftsatz vom 26.11.1990 meldete die Gesellschaft, vertreten [...]
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