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BayObLG - Entscheidung vom 21.05.1992

3Z BR 16/92

Normen:
BGB § 1836 Abs. 1 S. 2, § 242, § 1789

Fundstellen:
AnwBl 1993, 534
FamRZ 1992, 854
Rpfleger 1992, 519

I. Unter dem 16.3.1983 war für die Betroffene vom Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin Pflegschaft angeordnet worden. Seit 31.3.1983 war der Beteiligte zu 1) als Pfleger tätig. Das Amtsgericht hat dem Pfleger für [...]
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