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BayObLG - Entscheidung vom 21.05.1992

3Z AR 27/92

Normen:
BtG Art. 9 § 5 Abs. 2 S. 3
FGG § 65 Abs. 4

Fundstellen:
DAVorm 1992, 711
FamRZ 1992, 1088
MDR 1992, 780
NJW 1992, 2430
Rpfleger 1992, 480

I. Das Amtsgericht Miesbach führt für den Betroffenen eine Betreuungssache, die es im Jahre 1974 als vorläufige Vormundschaft eingeleitet und seit dem Jahre 1975 als Vormundschaft fortgeführt hatte. Nach mehrmaligem, [...]
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