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BVerwG - Entscheidung vom 22.04.1992

1 B 61.92

Normen:
VwVfG § 48 Abs. 4 S. 1 § 49 Abs. 2 S. 2
WaffG § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. e § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 47 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63
DÖV 1993, 354
GewArch 1992, 314
JagdRE XVII Nr. 105
NVwZ-RR 1992, 480
ThürVBl 1992, 182

Die Beschwerde muß erfolglos bleiben. Sie zeigt einen Revisionszulassungsgrund nicht auf. Der Kläger beruft sich allein auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 [...]
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