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BVerfG - Entscheidung vom 15.01.1992

1 BvR 1140/86

Normen:
ArbGG § 60 Abs. 2 S. 1 § 64 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3
ZPO § 319

Fundstellen:
AuR 1992, 125
BB 1992, 644
EWiR 1996, 437
NJW 1992, 1496
NVwZ 1992, 657
NZA 1992, 383
SGb 1992, 349
ZTR 1992, 206

I. Die Beschwerdeführerin, ein textilverarbeitendes Unternehmen, wendet sich dagegen, daß ihre Berufung gegen ein arbeitsgerichtliches Urteil als unstatthaft behandelt wurde. 1. Im Ausgangsverfahren machte der Kläger [...]
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