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BVerfG - Entscheidung vom 28.02.1992

2 BvR 1179/91

Normen:
GG Art. 19 Abs. 4 Art. 20 Abs. 3 Art. 103 Abs. 1
ZPO § 286 § 418 Abs. 1, Abs. 2 § 419 § 519b

Fundstellen:
DRsp IV(413)223Nr.5a
NJW 1993, 254

I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die unterbliebene Berücksichtigung von Parteivortrag mit Beweisantritt im Zusammenhang mit der Verwerfung einer Berufung als unzulässig wegen verspäteter Einlegung. 1. a) [...]
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