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BVerfG - Entscheidung vom 06.08.1992

2 BvR 628/92

Normen:
EGGVG § 23
GG Art. 103 Abs. 1
StPO § 33a

Die Verfassungsbeschwerde betrifft das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) in einem Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG , in dem über die Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen der Justizvollzugsanstalt gegen das [...]
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