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BVerfG - Entscheidung vom 01.12.1992

1 BvR 88/91

Normen:
GG Art. 8 Abs. 1, Abs. 2 Art. 103 Abs. 2
PolG (Polizeigesetz) Baden-Württemberg § 46 Abs. 2 Nr. 2
StGB § 240
VersG § 15 Abs. 2 § 29 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
AuR 1993, 87
BVerfGE 87, 399
BayVBl 1993, 272
DRsp V(510)144c
DVBl 1993, 150
EuGRZ 1993, 96
HRSt GG Art. 8 Nr. 1
JuS 1993, 768
MDR 1993, 377
NJ 1993, 95
NJW 1993, 581
NStZ 1993, 190
NVwZ 1993, 357
StV 1993, 123
UPR 1993, 141

A. Die Beschwerdeführer wenden sich dagegen, daß sie zu Geldbußen verurteilt worden sind, weil sie sich nicht unverzüglich von einer aufgelösten Versammlung entfernt haben. Ihre Verfassungsbeschwerden werfen die Frage [...]
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