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BVerfG - Entscheidung vom 31.03.1992

1 BvR 72/92

Normen:
EUG (Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) Bayern Art. 7 Abs. 1 Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 S. 1
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 7 Abs. 1, Abs. 4 S 1
RVO § 539 Abs. 1 Nr. 14 § 655 Abs. 2 Nr. 5

Fundstellen:
HV-INFO 1992, 2012
SGb 1992, 449

1. Die sinngemäß erhobene Rüge der Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) ist unzulässig, weil sie nicht mit der erforderlichen Substanz (§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbs 1, § 92 BVerfGG ) [...]
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