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BVerfG - Entscheidung vom 10.08.1992

1 BvR 605/92

Normen:
Gesetz zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt vom 25. Juli 1988 § 4
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Art. 74 Nr. 1 Art. 80 Abs. 1 Satz 1, Satz 2
MHG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3
MiethöheV (Verordnung zur Begrenzung der Miethöhe nach Wegfall des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts) Hessen
StRG 1990 Art. 21 § 1 Nr. 1 Art. 29 Abs. 3

Fundstellen:
BBauBl 1993, 922
BVerfG, HdM Nr. 50
DWW 1992, 328
NJW 1992, 3031
NVwZ 1992, 1184
WuM 1992, 670
ZMR 1992, 483

I. Die Beschwerdeführerin, eine 1899 gegründete Wohnungsgenossenschaft, hat dem Beklagten, ihrem Mitglied, ab 1. Februar 1980 in F. eine Wohnung zu Wohnzwecken überlassen. Sie forderte von ihm mit Schreiben vom 17. [...]
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