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BVerfG - Entscheidung vom 23.10.1992

2 BvR 51/92

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
FGO § 115 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3
GG Art. 103 Abs. 1

Fundstellen:
HFR 1993, 126

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, denn ihr steht der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen. Danach muß ein Beschwerdeführer die [...]
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