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BVerfG - Entscheidung vom 04.05.1992

1 BvR 1815/91

Normen:
AAÜG § 6 Abs. 1 § 10 Abs. 1 § 17, Anlage 1 Nr. 4, Anlage 3
BVerfGG § 90 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, S. 2
SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig (§ 93b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BVerfGG ). 1. Dies gilt zum einen für die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer zu 1) bis 4). Diese machen geltend, daB das Anspruchs- und [...]
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