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BGH - Entscheidung vom 27.02.1992

IX ZR 57/91

Normen:
BGB § 631, § 633, § 705, § 741, § 765

Fundstellen:
BGHR BGB § 185 Einziehungsermächtigung 1
BGHR BGB § 399 Abtretungsausschluß 4
BGHR BGB § 765 Gewährleistungsbürgschaft 1
BauR 1992, 373
DB 1992, 1515
DRsp I(138)636a-b
EWiR § 741 BGB 1/92, 453
KTS 1992, 436
MDR 1992, 744
NJW 1992, 1881
WM 1992, 773
ZIP 1992, 466
ZfBR 1992, 164

a. »Der Bauvertrag nennt als »Auftraggeber« die »noch nicht bestehende sondern erst einzuwerbende Bauherrengemeinschaft ... vertreten zunächst ohne Vertretungsmacht durch« die Treuhänderin. Es handelt sich hierbei um [...]
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