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BGH - Entscheidung vom 24.06.1992

1 StE 11/88 - StB 8/92

Normen:
StPO § 309 Abs. 2

Fundstellen:
BGHSt 38, 312
MDR 1992, 990
NJW 1992, 2775
NStZ 1992, 508
StV 1992, 557
wistra 1992, 350

Der Angeklagten wird in der zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage außer dem Vorwurf der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen [...]
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