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BGH - Entscheidung vom 10.01.1992

V ZR 213/90

Normen:
BGB § 873
ErbbauVO § 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 873 Abs. 1 Einigung 2
BGHR BeurkG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Verein in Gründung 1
BGHR BeurkG § 7 Nr. 1 Verein in Gründung 1
BGHR ErbbauVO 32 Abs. 1 Bemessungsgrundlage 1
BGHR ErbbauVO § 1 Abs. 1 Einigung 1
BGHR ErbbauVO § 1 Abs. 1 Inhalt 2
BGHR ErbbauVO § 12 Abs. 1 Bauakten 1
BGHR ErbbauVO § 33 Abs. 2 Rückgriffsanspruch 1
BGHR ErbbauVO § 9 Abs. 1 Rangvorbehalt 1
BGHZ 117, 19
DRsp I(154)193a
JuS 1992, 966
MDR 1992, 581
Rpfleger 1992, 286
WM 1992, 607

a. »Das in § 1 [des Erbbaurechtsvertrages] vorgesehene Erbbaurecht [zum Zwecke der Errichtung einer Golfanlage] kann bestellt werden. Der zwingende gesetzl. Inhalt des Erbbaurechts besteht nach § 1 Abs. 1 ErbbauVO [...]
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