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BGH - Entscheidung vom 26.03.1992

V ZB 16/91

Normen:
BGB § 883 Abs. 2
GBO § 23

Fundstellen:
BGHR BGB § 883 Abs. 2 Auflassungsanspruch 1
BGHR GBO § 23 Auflassungsvormerkung 1
BGHZ 117, 390
DB 1992, 1822
DNotZ 1992, 569
DRsp I(150)319a-b (Ls)
DRsp IV(473)191c-d
MDR 1992, 675
NJW 1992, 1683
Rpfleger 1992, 287
WM 1992, 817
ZIP 1992, 628

Die Beteil. zu 1 verkaufte ihr Sondereigentum an den Beteil zu 2. Nach dem Kaufvertrag steht ihr bis zur Tilgung des Kaufpreises unter bestimmten Voraussetzungen ein Rückauflassungsanspruch zu. Zur Sicherung dieses [...]
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