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BGH - Entscheidung vom 02.07.1992

IX ZR 274/91

Normen:
AO § 305
BGB § 932 Abs. 2, § 1244
GewO § 34 b Abs. 5
HGB § 366 Abs. 1
ZPO § 804, § 825

Fundstellen:
BGHR AO (1977) § 305 Versteigerung 1
BGHR BGB § 1244 Guter Glaube 1
BGHR BGB § 932 Abs. 2 Guter Glaube 1
BGHR GewO § 34b Abs. 5 Versteigerung 1
BGHR HGB § 366 Abs. 1 Veräußerungsbefugnis 1
BGHR ZPO § 804 Pfändungspfandrecht 1
BGHR ZPO § 825 Versteigerung 1
BGHZ 119, 75
DB 1992, 2441
DRsp I(154)200e
DRsp IV(424)144Nr.1
JuS 1993, 76
LM H. 1/93 AbgO 1977 Nr. 17
MDR 1992, 1080
NJW 1992, 2570
NJW-RR 1992, 1457
Rpfleger 1993, 75
VersR 1992, 1537
WM 1992, 1626
ZIP 1992, 1175

Die Parteien streiten um das Eigentum an einem Personenkraftwagen. Dieser gehörte der Fahrschule G. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin). Sie übereignete ihn sicherungshalber an die Beklagte, behielt ihn in Besitz, übergab [...]
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