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BGH - Entscheidung vom 29.01.1992

XII ARZ 1/92

Normen:
BGB § 11, § 1671, § 1672
FGG § 5, § 36, § 43 Abs. 1, § 64k Abs. 3
ZPO § 36 Nr. 6, § 621a Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 11 Satz 1 Doppelwohnsitz 1
BGHR FGG § 36 Abs. 1 Elterliche Sorge 1
BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung, rechtskräftige 4
EzFamR BGB § 11 Nr. 2
FamRZ 1992, 664
NJW-RR 1992, 578

I. 1. Der Bundesgerichtshof ist zur Entscheidung berufen. Da eine Regelung der elterlichen Sorge nach § 1672 Satz 1 i.V.m. § 1671 BGB begehrt wird, handelt es sich um eine Familiensache im Sinne von § 621 Abs. 1 Nr. 1 [...]
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