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BGH - Entscheidung vom 18.03.1992

XII ZR 262/90

Normen:
BGB § 1381

Fundstellen:
BGHR BGB § 1381 Unbilligkeit 1
BGHR BGB § 1381 Unbilligkeit 2
BGHR BGB § 1381 Unbilligkeit 3
BGHR BGB § 1381 Zugewinn 1
DRsp-ROM Nr. 1994/3942
FamRZ 1992, 787
JuS 1993, 253
LSK-FamR/Hülsmann, § 1381 BGB LS 3
LSK-FamR/Hülsmann, § 1381 BGB LS 4
NJW-RR 1992, 900

Die im Jahre 1962 geschlossene Ehe der Parteien, aus der vier in den Jahren 1965, 1967, 1971 und 1973 geborene Kinder hervorgingen, wurde auf den seit dem 28. März 1984 rechtshängigen Scheidungsantrag der Ehefrau durch [...]
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