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BGH - Entscheidung vom 12.03.1992

III ZR 133/90

Normen:
GG Art.14
ZPO § 355

Fundstellen:
BGHR BauGB § 95 Abs. 1 Satz 2 Steigerungsrechtsprechung 1
BGHR GG vor Art. 1 Verzögerungsschaden 1
BGHR ZPO § 355 Abs. 1 Unmittelbarkeit 2
BRS 53 Nr. 154
DVBl 1992, 1219
MDR 1992, 777
NJW 1992, 2882
NJW 1993, 459
NVwZ 1992, 915
VersR 1992, 883
WM 1992, 1712

Die Klägerin zu 1 und der Rechtsvorgänger der Kläger zu 2 (im folgenden: die Kläger) waren Eigentümer eines 963 qm großen Grundstücks in Bad H., das mit einem 1913/14 errichteten zweigeschossigen Einfamilienhaus bebaut [...]
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