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BGH - Entscheidung vom 10.12.1992

I ZR 19/91

Normen:
UWG § 16 Abs. 1
WZG § 31

Fundstellen:
BGHR UWG § 16 Abs. 1 Verwechslungsgefahr 16
BGHR UWG § 16 Abs. 1 Verwechslungsgefahr 17
BGHR WZG § 31 Kennzeichnungskraft 5
BGHR WZG § 31 Verwechslungsgefahr 19
BGHR WZG § 31 Verwechslungsgefahr 20
LM H. 6/93 § 16 UWG Nr. 140
MDR 1993, 965
NJW-RR 1993, 553
wrp 1993, 694

Die im Jahr 1958 gegründete Klägerin führt seit 1959 in ihrer Firma neben dem Familiennamen »D.« die Bezeichnung »apetito«. Ihr Geschäftsbetrieb ist auf die Herstellung und den Vertrieb von tiefgekühlten Fertigmenüs [...]
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