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BGH - Entscheidung vom 09.06.1992

VI ZR 222/91

Normen:
StVG § 7 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR StVG § 7 Abs. 2 Unabwendbarkeit 1
BGHR ZPO § 412 Gutachten, widersprechende 2
DAR 1992, 372
DRsp II(294)258b
MDR 1992, 941
NJW 1992, 2291
NZV 1992, 359
VRS 84, 404
VersR 1992, 1015

b. »Eine Haftung ... entfällt nicht schon mit der Feststellung, daß auch ein sorgfältiger Fahrer den Pkw nicht vor der späteren Unfallstelle hätte zum Stehen bringen können. Auch in einem solchen Fall kann ein Unfall [...]
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