Der BGH hat im Urteil (BauR 1992, 502 = NJW-RR 1992, 849 ) ausgeführt, daß ein Hofbelag u.U. als Bauwerk anzusehen ist. Er hat dabei an seine Rechtspr. zu Fallgestaltungen angeknüpft, in denen Bauwerke i.S. von § 638 [...]
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