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BGH - Entscheidung vom 19.03.1992

III ZR 170/90

Normen:
BGB § 195, § 477

Fundstellen:
DRsp I(112)177a
NJW-RR 1992, 1011
VersR 1992, 966
WM 1992, 1246

Die Klägerin errichtete 1986/Anfang 1987 den Fußbodenunterbau einer Tennishalle in N. Nach Entfernung des vorhandenen bituminösen Belages und Auftragen einer Asphalt-Beton-Unterschicht verblieben Unebenheiten bis zu 16 [...]
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